Wichtige Patienteninformationen zu Krankenfahrten mit dem Taxi
Wer bezahlt eigentlich die Fahrt mit dem Taxi zum Arzt oder ins Krankenhaus?
Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden! (Ausnahme: Fahrten von oder zu stationären Behandlungen). Stellen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag. Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen!
Beachten Sie bitte, dass Sie ohne einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen einen Eigenanteil entrichten müssen. (Siehe gesetzlicher Eigenanteil)
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus etc.)
(z. B. Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)
Zur Fahrtkosten – Abrechnung durch die Taxi – Zentrale benötigen wir vor Ihrer ersten Fahrt:
Sollten Sie nich Fragen haben, können Sie uns auch gerne anrufen.
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