Krankenfahrten

Wichtige Patienteninformationen zu Krankenfahrten mit dem Taxi

Wer bezahlt eigentlich die Fahrt mit dem Taxi zum Arzt oder ins Krankenhaus?

Grundsätzliches

Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden! (Ausnahme: Fahrten von oder zu stationären Behandlungen). Stellen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag. Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen!
Beachten Sie bitte, dass Sie ohne einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen einen Eigenanteil entrichten müssen. (Siehe gesetzlicher Eigenanteil)
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!

Fahrten von oder zu ambulanten Behandlungen

(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus etc.)

  • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Reichen Sie diese Genehmigung vor Fahrtantritt in der Taxi – Zentrale ein.
  • Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis).
Ambulante Operationen, Tagesklinik

(z. B. Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

  • Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich.
  • Ein Eigenanteil muss bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (muss ebenfalls in der Taxi – Zentrale vorgelegt werden) nicht bezahlt werden.
Dialyse- / Strahlen- / Chemotherapie
  • Ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten)
  • Schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich. Reichen Sie diese Unterlagen bitte vor Fahrtantritt der Taxi – Zentrale ein.
  • Je nach Regelung mit Ihrer Krankenkasse muss der Eigenanteil entweder für jede Fahrt oder für die erste und letzte Fahrt bezahlt werden.
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen. Bitte dies mit Ihrer Krankenkasse absprechen.
Fahrten von oder zu stationären Behandlungen

(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

  • Ärztliche Verordnung erforderlich.
  • Gesetzlicher Eigenanteil.
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).
Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser

Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)

  • Verordnung der Schule / des Kindergartens oder der Arbeitsstätte erforderlich
  • Keine Genehmigung des Kostenträgers erforderlich.
  • Kein Eigenanteil erforderlich.
Gesetzlicher Eigenanteil
  • 10% des Fahrpreises jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €.
  • Zu bezahlen nach Erhalt der Rechnung durch die Taxi – Zentrale.
  • Je nach Kostenübernahme-Genehmigung unterschiedlich, bitte Genehmigungsschreiben beachten.
  • Sammeln Sie die einzelnen Rechnungen und reichen Sie diese für die Ermittlung Ihrer jährlichen Belastungsgrenze bei Ihrer Krankenkasse ein.
Abrechnung der Krankenfahrten

Zur Fahrtkosten – Abrechnung durch die Taxi – Zentrale benötigen wir vor Ihrer ersten Fahrt:

  • Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (auch Transportschein genannt)
  • Die Genehmigung Ihrer Krankenkasse (Ausnahmen s. o.)
  • Befreiungsausweis von Zuzahlungen (falls vorhanden s. o.)
  • Ihren Namen, Ihre Anschrift, Telefonnummer und Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Unterschrift (evtl. zusätzlich auf einer speziellen Liste)

Sollten Sie nich Fragen haben, können Sie uns auch gerne anrufen.

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